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Wiesen

Wiesen sind mit Gras bewachsenes Kulturland. Im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Agrarsystem wurden Wiesen oder Matten weniger oft umgepflügt als Getreidefelder (Ackerbau). Ihre Lage innerhalb der Flur und ihr Flächenanteil veränderten sich stark und dieser Wandel war untrennbar mit jenem der Äcker verbunden. Die Ausdehnung der Natur- und später der Kunstwiesen widerspiegelt den Konsumwandel im Inland ebenso wie die schwankende Nachfrage im Ausland. Bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts zeugt der Wiesenanteil ebenfalls von den beharrenden Kräften herrschaftlicher Institutionen, die sich aus Angst vor einer Verminderung ihrer Einkünfte wie des Zehnten vor allem gegen die Umwandlung von Äckern in Grasland wehrten.

Ansicht des Schlosses Kehrsatz und des Landsitzes Blumenhof von Norden. Aquarell von Johann Ludwig Aberli, 1775 (Schweizerische Nationalbibliothek, Sammlung Gugelmann).
Ansicht des Schlosses Kehrsatz und des Landsitzes Blumenhof von Norden. Aquarell von Johann Ludwig Aberli, 1775 (Schweizerische Nationalbibliothek, Sammlung Gugelmann). […]

Drei Aspekte waren beim Wandel der Bodennutzung kennzeichnend. Als Folge der Konzentration auf Grossviehhaltung und dem steigenden Futterbedarf (Futtermittel) in den Hügel- und Voralpengebieten wandelten Bauern im 14. und 15. Jahrhundert Teile des Ackerlands in Wiesen um. Das Phänomen ist insbesondere in Freiburg, Obwalden und Glarus gut erkennbar. Die wachsende Nachfrage der Städte im In- und Ausland nach Käse und Butter trieb die Umnutzung weiter voran, sodass sich die Zeitgenossen vor Getreidemangel fürchteten. Ab dem 17. und vor allem im 18. Jahrhundert intensivierten die Bauern den Wiesenbau und verbesserten die Erträge durch Bewässerung sowie – häufig auf Brachen – durch den Anbau von Kunstwiesen mit Klee, Luzerne und Esparsette. Doch kollektive Weiderechte beschränkten die individuelle Nutzung der Wiesen und verursachten Konflikte. Umzäunte Wiesen mussten wie Äcker nach dem ersten Grasschnitt oder der Heuernte für den allgemeinen Weidgang geöffnet werden; dem Inhaber entging dadurch die Emdernte.

Zweitens führten politische Gründe zur Neuregelung der Eigentumsrechte am Boden. Die Aufhebung der kollektiven Nutzungsrechte und der Feudallasten zu Beginn des 19. Jahrhunderts bedeutete für die Herrschaftsinhaber und alten Grundbesitzer den Verlust von Einnahmen und ermöglichte den Bauern eine freie Bewirtschaftung ihres Bodens. Sie konnten auf Kosten ihrer arbeitsintensiven Äcker den Grasbau ausdehnen, was die Umstellung auf die ganzjährige Stallhaltung erleichterte. Allerdings nahmen die Naturwiesen vor allem ab Mitte des 19. Jahrhunderts zu und da es sich um ehemaliges Ackerland handelte, waren sie von guter Qualität.

Drittens beeinflussten die auswärtigen Märkte die Umnutzung des Bodens, zum Beispiel durch den massiven Import von billigem Getreide aus Zentral- und Osteuropa sowie aus Übersee. Sie brachten die Bauern dazu, grosse Teile ihrer Ackerfelder in Grasland umzuwandeln. So verringerte sich die Ackerfläche zwischen 1855 und 1914 um etwa zwei Drittel. Das gelbe Kornland wurde – nach Christian Pfister – mit dem zunehmenden Futterbau grüner. In inneralpinen Berggebieten (z.B. in Graubünden) folgte dem Rückgang der Selbstversorgung in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts ebenfalls eine Abnahme der Getreidefelder zugunsten der Wiesen. Doch hatte der Prozess nicht überall in der Schweiz die gleiche Bedeutung, auch das Verhältnis von Kunst- und Naturwiesen variierte stark. Der Grasbau mit einem Anteil von fast 50% blieb in einigen Gebieten mit intensivem Weinbau wie Lavaux oder La Côte noch bis in die 1930er Jahre wichtig, während dieser im Wallis nur 20% betrug. Im Thurgau hielt sich das Wiesland kombiniert mit Feldobstbau. Dort wuchsen noch 1929 10 Mio. Hochstammobstbäume hauptsächlich auf Naturwiesen.

Nach einer kurzzeitigen Abnahme der Grasflächen durch die Anbauschlacht im Zweiten Weltkrieg wurde die Bodennutzung stark von Staatsinterventionen bestimmt. Bis in die 1990er Jahre setzte sich der Bund vor allem mit Subventionen für eine genügend grosse Ackerbaufläche ein. Die Subventionen wurden nach den Reformen der Agrarpolitik durch Direktzahlungen ersetzt, die an ökologischen Leistungen und an eine tiergerechte Haltung geknüpft waren. Das Gesetz von 1993 sah zum Beispiel Ausgleichszahlungen für extensiv genutzte Magerwiesen mit einer artenreichen Flora und Fauna vor.

Quellen und Literatur

  • H. Brugger, Die schweiz. Landwirtschaft 1850 bis 1914, 1978
  • A. Ineichen, Innovative Bauern, 1996
Weblinks

Zitiervorschlag

Anne-Lise Head-König: "Wiesen", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 16.06.2015, übersetzt aus dem Französischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/027649/2015-06-16/, konsultiert am 16.04.2024.